Im Landkreis Tuttlingen steigt die Waldbrandgefahr deutlich: Ab Donnerstag, 30. Juli 2026, sind Feuer- und Grillstellen im Wald sowie das Feuermachen im Umkreis von bis zu 100 Metern zum Waldrand gesperrt. Das Kreisforstamt Tuttlingen reagiert damit auf die anhaltende Hitze, ausgetrocknete Böden und die sehr hohe Waldbrandgefahr.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 29. Juli erlassen und gilt zunächst bis zum 31. August 2026. Damit ist nicht nur die Nutzung der offiziellen Feuerstellen untersagt. Auch mitgebrachte Grillgeräte und jede andere Form offenen Feuers – etwa Fackeln – dürfen im Wald und innerhalb des festgelegten Abstands zum Waldrand nicht verwendet werden.

Warum die Gefahr im Landkreis Tuttlingen so hoch ist

In der Region werden in den kommenden Tagen erneut Temperaturen von mehr als 30 Grad erwartet. Gleichzeitig haben die hohen Temperaturen und die fehlenden Niederschläge der vergangenen Wochen den Wald stark ausgetrocknet. Die angekündigten kurzen Regenschauer werden nach Einschätzung des Kreisforstamts nicht ausreichen, um die Gefahrenlage grundlegend zu entschärfen.

Der Landkreis setzt deshalb auf Vorbeugung. Nach Angaben des Kreisforstamts entstehen die meisten Waldbrände durch fahrlässigen Umgang mit Feuer im Wald oder in Waldnähe. Viele dieser Brände seien vermeidbar, wenn Waldbesucherinnen und Waldbesucher die geltenden Regeln beachten.

Diese Regeln gelten jetzt für Waldbesucher

  • Im Wald und bis zu 100 Meter vom Waldrand entfernt sind Grillgeräte und offenes Feuer verboten.
  • Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald grundsätzlich ein Rauchverbot. Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Heiße Fahrzeugteile können trockenes Gras oder Laub entzünden.
  • Müll ist wieder mitzunehmen. Glasflaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und Brände auslösen.
  • Auch das Verbrennen von Wald- oder Gartenabfällen wie Reisig und Ästen ist derzeit untersagt.

Wer einen Brand entdeckt, soll unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren. Das Kreisforstamt bittet alle Menschen, die im Landkreis Tuttlingen im Wald unterwegs sind, um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist über den Landkreis Tuttlingen einsehbar. Die Sperrung soll helfen, Waldbrände zu verhindern und den Wald als wichtigen Lebensraum zu schützen.