Im Landkreis Tuttlingen dürfen vorhandene Grill- und Feuerstellen im Wald derzeit nicht genutzt werden. Das Landratsamt hat wegen akuter Waldbrandgefahr eine Allgemeinverfügung erlassen, die im gesamten Landkreis gilt. Untersagt ist auch das Grillen mit einem selbst mitgebrachten Grill.

Die Regelung betrifft damit nicht nur einzelne besonders gefährdete Waldgebiete, sondern sämtliche vorhandenen Feuer- und Grillstellen im Wald im Landkreis Tuttlingen. Für Spaziergänger, Ausflügler und andere Waldbesucher bedeutet das: Feuer machen und Grillen an diesen Stellen sind bis auf Weiteres verboten.

Verbot gilt bis zum 31. August 2026

Die Allgemeinverfügung ist am 29. Juli 2026 bekannt gemacht worden. Nach Angaben des Landratsamts tritt sie am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Ihre Geltungsdauer endet mit Ablauf des 31. August 2026.

Die Behörde ordnete außerdem die sofortige Vollziehung an. Das Verbot gilt damit unmittelbar und nicht erst nach einem weiteren Verfahren. Als rechtliche Grundlage nennt die Verfügung § 38 Absatz 1 Sätze 1 und 3 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg.

Hohe Geldbußen bei Verstößen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Anordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Landratsamt verweist auf § 83 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes. Danach kann ein Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die mögliche Geldbuße beträgt laut Bekanntmachung bis zu 2.500 Euro. In besonders schweren Fällen kann sie bis zu 10.000 Euro erreichen. Die Verfügung macht dabei keinen Unterschied zwischen einer fest installierten Feuer- oder Grillstelle und einem mitgebrachten Grill: Beide Formen der Nutzung sind untersagt.

Weitere Bekanntmachungen des Landratsamts

Die Sperrung ist eine von mehreren aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Tuttlingen. In derselben Sammlung führt das Landratsamt unter anderem eine Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern vom 18. Juni 2026 auf. Der vorliegende Eintrag nennt jedoch keine weiteren Einzelheiten zu Umfang, betroffenen Gewässern oder Dauer dieser Regelung.

Ebenfalls veröffentlicht wurden im August 2026 mehrere jagdrechtliche Allgemeinverfügungen für Flächen in verschiedenen Gemarkungen des Landkreises sowie eine Abschussregelung für Gamswild. Diese Bekanntmachungen stehen unabhängig von der Grill- und Feuersperre und erweitern deren Geltungsbereich nicht.

Für Waldbesucher im Landkreis Tuttlingen ist entscheidend, dass das Grill- und Feuerverbot bis zum Ablauf des 31. August 2026 gilt. Erst danach endet die Verfügung nach dem derzeit veröffentlichten Wortlaut automatisch, sofern keine spätere Regelung getroffen wird.