Für Haushalte im Landkreis Tuttlingen wird die richtige Mülltrennung ab Mitte August 2026 besonders wichtig: Dann beginnen Kontrollen der Biotonnen auf sogenannte Fehlbefüllungen. Wer falsche Abfälle einwirft, muss zunächst mit einem Hinweisschild an der Tonne rechnen. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen kann die Leerung vollständig verweigert werden.

Der Landkreis hat die Maßnahme am 30. Juli 2026 angekündigt. Hintergrund sind verschärfte gesetzliche Vorgaben zu Störstoffen im Bioabfall. Ziel der Kontrollen ist es, die Qualität der gesammelten organischen Abfälle zu verbessern und die Herstellung von hochwertigem Kompost zu sichern.

So werden die Biotonnen kontrolliert

Zum Einsatz kommt ein Sammelfahrzeug des beauftragten Entsorgungsunternehmens. Es ist mit einem elektronischen Detektionssystem ausgestattet, das Fehlbefüllungen erkennen soll. Zusätzlich führen die Müllwerker Sichtkontrollen durch.

Die Überprüfungen starten nicht gleichzeitig überall, sondern erfolgen schrittweise in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Tuttlingen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Die Kontrollen können ihre Straße zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreichen. Entscheidend ist daher, die Biotonne dauerhaft korrekt zu befüllen.

Diese Abfälle gehören nicht in die Biotonne

Zu den häufigsten Störstoffen zählen Kunststoffe und Verpackungen, Metalle und Dosen, Hygieneartikel und Windeln, Textilien, behandeltes Holz sowie Asche. Auch Erde, Sand und Steine dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.

  • Kunststoffe und Verpackungen
  • biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffprodukte
  • Metalle und Dosen
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Textilien und behandeltes Holz
  • Asche, Erde, Sand und Steine

Besonders weist der Landkreis auf vermeintlich kompostierbare Kunststoffprodukte hin. Dazu gehören etwa „Bio-Plastiktüten“, Müllbeutel oder Kaffeekapseln mit entsprechendem Aufdruck. Sie bauen sich nach Angaben des Landkreises in den Behandlungsanlagen nicht schnell genug ab und beeinträchtigen dadurch die Qualität des erzeugten Komposts.

Was bei Fehlbefüllung passiert

Werden Störstoffe entdeckt, wird die Biotonne mit einem Hinweisschild versehen. Bei einer wiederholten oder erheblichen Fehlbefüllung kann die Leerung ausfallen. In diesem Fall muss der Besitzer die Abfälle selbst nachsortieren oder die Tonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgen.

Der Landkreis setzt mit den Kontrollen gesetzliche Vorgaben um und will zugleich das Bewusstsein für konsequente Abfalltrennung stärken. Verunreinigungen können nach Angaben der Behörde in den Behandlungsanlagen häufig nicht vollständig entfernt werden. Dadurch können Mikroplastik und andere Schadstoffe über Gärreste und Komposte in die Umwelt und letztlich in die Nahrungskette gelangen. Der Landkreis bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, Bioabfälle sorgfältig zu trennen und ausschließlich geeignete organische Abfälle in die Biotonne zu geben.