Im Landkreis Tuttlingen bleibt das Feuermachen im Wald vorerst verboten. Das Kreisforstamt hat die Sperrung der offiziellen Grill- und Feuerstellen wegen der anhaltenden Trockenheit um 15 Tage bis zum 15. September verlängert. Die Regelung gilt auch für einen Bereich von bis zu 100 Metern rund um den Waldrand.
Die Entscheidung wurde am 26. August 2026 mitgeteilt und dient dem Schutz der Natur sowie der Vermeidung gefährlicher Waldbrände. Zwar seien die Temperaturen inzwischen moderater, die bisherigen Niederschläge hätten jedoch nicht ausgereicht, um die Trockenheit nachhaltig zu entschärfen. Außerdem seien die Niederschlagsmengen regional unterschiedlich ausgefallen.
Welche Regeln jetzt gelten
Verboten sind nicht nur Feuer auf den offiziellen Feuerstellen. Auch mitgebrachte Grillgeräte und jede andere Form offenen Feuers, etwa Fackeln, dürfen im Wald und innerhalb von 100 Metern zum Waldrand nicht verwendet werden. Das gilt damit auch für Ausflüge und Aufenthalte an Waldplätzen im Landkreis Tuttlingen.
<>- Grillgeräte und offenes Feuer dürfen im Wald sowie im 100-Meter-Bereich zum Waldrand nicht genutzt werden.
- Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Brennende Zigaretten dürfen keinesfalls aus Fahrzeugen geworfen werden.
- Fahrzeuge sollen ausschließlich auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden, weil heiße Fahrzeugteile trockenes Gras oder Laub entzünden können.
- Glasflaschen und Scherben müssen wieder mitgenommen werden. Sie können wie Brenngläser wirken und Brände auslösen.
- Das Verbrennen von Reisig und Ästen ist derzeit ebenfalls untersagt.
Aufhebung vor dem 15. September möglich
Das Verbot könnte vorzeitig aufgehoben werden, falls es zu einer deutlichen Durchfeuchtung der Böden und dadurch zu einer merklichen Verringerung der Brandgefahr kommt. Ob und wann das geschieht, hängt damit von der weiteren Entwicklung der Trockenheit und den regionalen Niederschlägen ab.
Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass die meisten Waldbrände durch Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer im Wald oder in dessen Nähe entstehen und vermeidbar sind. Wer einen Brand entdeckt, soll unverzüglich die Feuerwehr unter dem Notruf 112 alarmieren.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Tuttlingen unter landkreis-tuttlingen.de/Bekanntmachungen einsehbar. Verstöße gegen die Verfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.